Must have
AGB
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen Webtrics – Zürcher und deren Kunden/Kundinnen bzw. Auftraggeber/Auftraggeberinnen. Sie sind integrierter Bestandteil sämtlicher Aufträge von Webtrics.
Vertragsübernahme per 01.01.2026:
Sämtliche bis zum 31.12.2025 mit den Gesellschaften Webtrics GmbH, Webtrics Services GmbH oder Webtrics Hosting GmbH abgeschlossenen Vertragsverhältnisse werden per 01.01.2026 mit allen Rechten und Pflichten durch die Einzelfirma Webtrics – Zürcher übernommen und fortgeführt.
2. Geltungsbereich
Webtrics erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Von den AGB abweichende Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie von Webtrics schriftlich bestätigt werden.
3. Auftragsannahme
Webtrics behält sich das Recht vor, einen erteilten Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Neukunden
Neukunden erhalten eine erste kostenlose Beratung. Diese Erstberatung ist für beide Vertragsparteien unverbindlich.
5. Offerten
Webtrics erstellt aufgrund der Angaben der Kunden eine verbindliche Offerte. Erfolgen Offerten aufgrund ungenauer Angaben, Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte der Kunden, so haben diese nur Richtpreischarakter. Zusätzliche Leistungen, die über den offerierten Umfang hinausgehen, werden mit einem Stundensatz von CHF 160.– in Rechnung gestellt.
Alle offerierten Preise sind Bruttopreise. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen.
6. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung der Kunden bezieht sich einerseits auf eine Offerte von Webtrics und ist verbindlich. Andererseits kann ein Auftrag auch durch ein Email oder Telefonat erteilt werden. Die Auftragserteilung erfolgt entweder durch schriftliche oder mündliche Mitteilung an Webtrics oder durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung.
7. Arbeitsumfang
Wird Webtrics mit der Realisierung eines Designs eines Logos, einer Webpage, einer E-Commerce Lösung oder eines Interface beauftragt, wird der Auftraggeber aufgefordert, Vorstellungen und Wünsche präzise zu definieren. D.h. Webtrics unterbreitet dem Auftraggeber einerseits die Möglichkeit, ein Grafiker mit der Ausarbeitung des Designs zu beauftragen. Entspricht das vom Grafiker erstellte Design den Vorstellungen des Auftraggebers, ist dieser verpflichtet dieses Design schriftlich zu bestätigen, damit die Realisierung erfolgen kann. Sämtliche Aufwendungen in Bezug auf die Arbeiten des Grafikers gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, auf die Gestaltung des Designs eines Grafikers zu verzichten und Webtrics verbindliche Rahmenbedingungen zur Erstellung eines Designs zu kommunizieren. Dies beinhaltet Farben, Formen, Schriftarten, Schriftgrössen, Abstände, usw. Anhand diesen Ausführungen erstellt Webtrics ein Beispiel, welches vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden muss. Auf dem erstellten Beispiel können maximal 4 Arbeitsstunden für Korrekturen als in der Offerte inkludiert betrachtet werden. Alle darüber hinaus anfallenden Arbeitsstunden werden separat in Rechnung gestellt.
8. Lieferfristen
Fest zugesicherte Lieferfristen gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen und Informationen des Auftraggebers (Vorlagen, Manuskripte, Datenträger, „Gut zur Publikation“ etc.) vereinbarungsgemäss und termingerecht bei Webtrics eintreffen. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche Webtrics kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch, fehlende Unterlagen des Auftraggebers, Änderung oder Erweiterung des Auftrags, verspätetes „Gut zur Publikation“, höhere Gewalt etc.) berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Webtrics für entstandene Schäden haftbar zu machen.
9. Zahlungskonditionen
Webtrics ist berechtigt, 50% des vereinbarten Preises einer neu zu realisierenden Weblösung als Akontozahlung in Rechnung zu stellen. In begründeten Fällen kann Webtrics den gesamten Preis als Akontozahlung verlangen. Die Zahlung des Rechnungsbetrags durch den Kunden erfolgt ohne anders lautende Regelung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug. Sobald die Arbeiten durch Webtrics fertig gestellt sind, werden die restlichen 50% des vereinbarten Preises innert 10 Tagen fällig. Dies kann einerseits durch die technische Fertigstellung ohne Übergabe, resp. Publikation oder aber durch die Übergabe, resp. Publikation selbst der Fall sein.
Werden während des Projekts aufgrund von zusätzlichen, nicht durch die Offerte abgedeckten Arbeiten zusätzliche Kosten zu Lasten des Auftraggebers generiert, werden diese separat in Rechnung gestellt werden.
Bei Zahlungsverzug oder unvollständigen Zahlungen der Kunden hat Webtrics das Recht, ihre Arbeiten zurückzufordern bzw. zurückzubehalten und deren Nutzung durch die Kunden sowie durch Drittpersonen bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung zu untersagen, beziehungsweise die Nutzung des Werkes bis zur vollständigen Begleichung einzustellen. Für daraus resultierende finanzielle Schäden der Kunden sowie von Drittpersonen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine wird Webtrics im Zusammenhang mit einer Betreibung zusätzlich zum gesetzlichen Verzugszins eine angemessene Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 500.– geltend machen. Allfällige Gebühren für Adressauskünfte oder Betreibungsvorschüsse werden der Gesamtforderung addiert.
Wiederkehrende Leistungen wie Hosting, Lizenzen, SSL Zertifikate, CDN- und/oder Domaingebühren werden jeweils per 31. Dezember für das Folgejahr (01.01.-31.12.) und ausschliesslich jährlich in Rechnung gestellt. Es gelten die publizierten Preise sowie Angebote gemäss unserer Webpage.
10. Nachträgliche Änderungen
Nachträgliche Umgestaltungen, Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen der Umbrüche etc. sind in den offerierten Preisen nicht enthalten. Diese sowie alle weiteren Arbeiten, die nach aufgewendeter Zeit abgerechnet werden, erfolgen zum Stundensatz von CHF 160.–. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene 15 Minuten.
11. Beanstandungen
Die von Webtrics gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen müssen innert fünf Arbeitstagen nach Empfang in schriftlicher Form erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Webtrics garantiert, dass Farbe, Form und Inhalt des Werks dem vom Kunden schriftlich mit „Gut zur Publikation“ versehenen Entwurf entspricht. Verzichten die Kunden auf ein schriftliches „Gut zur Publikation“, werden für Abweichungen zwischen Werk und Entwurf sämtliche Gewährleistungsrechte sowie jegliche Haftung ausgeschlossen.
Webtrics leistet Gewähr für die Funktionsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abnahme. Eine Garantie für die dauerhafte Kompatibilität der Software mit sich ständig ändernden Drittsystemen (Browser-Updates, CMS-Updates, Server-Konfigurationen von Drittanbietern) wird nicht übernommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
12. Urheberrechte und Nutzungsrecht
Für die Berechtigungen (Urheberrechte, Markenrechte etc.) an allen der Webtrics zur Verfügung gestellten Vorlagen, Logos, Texte, Fotos etc. und deren gesetzeskonformen Inhalt ist ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich. Webtrics geht davon aus, dass der Auftraggeber über die entsprechenden Berechtigungen verfügt. Bei fehlenden Berechtigungen ist eine Haftung von Webtrics ausgeschlossen.
Bei Übergabe eines Werks von Webtrics an einen Kunden erwirbt dieser ein Nutzungsrecht. Das geistige Eigentum bzw. Urheberrecht an sämtlichen von Webtrics erstellten Web-Leistungen verbleiben dabei bei Webtrics. Der Umfang des Nutzungsrechts des Kunden ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Jede weitergehende Nutzung wird dem Kunden entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ohne anderweitige Vereinbarung dürfen Arbeitsergebnisse von Webtrics nicht vor der vereinbarten offiziellen Übergabe in irgendeiner Form verwendet oder an Dritte weitergegeben bzw. damit zusammenhängende Rechte genutzt werden.
Webtrics ist berechtigt, Tätigkeiten für ihre Kunden unter deren Namensnennung zu eigenen Werbezwecken zu erwähnen. Sie ist darüber hinaus berechtigt, die von ihr erstellten Werke auf ihren eigenen Web-Portalen zu publizieren und zu beschreiben.
Der in allen von uns erstellten Internetseiten publizierte Link auf unsere Internetseite darf nicht entfernt werden, solange die von uns erstellte Internetseite publiziert ist. Sollte dieser Link trotzdem entfernt werden, machen wir eine Konventionalstrafe von CHF 5000.– geltend.
13. Widerrechtliche, unsittliche oder unethische Inhalte
Webtrics behält sich das Recht vor, bei widerrechtlichen, unsittlichen oder unethischen Inhalten einer mit ihren Werken oder Servern in Zusammenhang stehenden Webseite den Zugang zu sperren, alle Verträge per sofort zu annullieren und die Geschäftsbeziehungen einzustellen.
14. Annullation & Kündigung
Wird ein erteilter Auftrag durch den Auftraggeber annulliert, so werden die aufgelaufenen Kosten sowie eine angemessene Unkostenentschädigung verrechnet.
Ein Hosting kann bis zum 30. November per 31. Dezember gekündigt werden. Für Suchmaschinenoptimierungs-Dienstleistungen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
15. Aufbewahrung von Unterlagen
Webtrics ist ohne schriftliche Vereinbarung nicht verpflichtet, vom Auftraggeber erhaltene oder selbst erstellte Daten, Datenträger, Texte, Bilder etc. aufzubewahren.
16. Haftungsausschluss
Jegliche Haftung von Webtrics – Zürcher für Schäden, die aus Modifikationen ihrer Werke seitens des Auftraggebers und/oder Dritten resultieren, sowie für Schäden aufgrund von Angriffen Dritter (Hacking, Malware), Datenverlusten oder höherer Gewalt, wird wegbedungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbruch) vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag des für den jeweiligen Auftrag in Rechnung gestellten Honorars begrenzt.
17. Datenschutz
Webtrics legt grossen Wert auf den Schutz der ihr zur Verfügung gestellten Daten und verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
Verträge zwischen Webtrics und ihren Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss internationaler Konventionen. Für allfällige rechtliche Streitigkeiten sind die Gerichte am Geschäftssitz der Webtrics zuständig.
Schwadernau, 3. Januar 2026